Die neue Covid-19-Maßnahmenverordnung der Bundesregierung tritt mit Sonntag, 25. Oktober 2020 in Kraft. Folgende Verschärfungen im Veranstaltungsbereich sind zu berücksichtigen: Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als sechs Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 12 Personen im Freiluftbereich sind untersagt. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über sechs Personen und Veranstaltungen im Freien mit über 12 Personen ist ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen und bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Veranstaltungen mit über 250 Personen im geschlossenen Raum sind bewilligungspflichtig. Nähere Informationen zur Verordnung finden Sie unter: www.sozialministerium.at